StartseiteWissenswertesHäusliche Krankenpflege

Jeder hat nach § 37 SGB V, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Es soll damit gewährleistet werden, dass die Betroffenen in Ihrer vertrauten Umgebung belassen werden können und teure Krankenhausaufenthalte vermieden werden können.

Details

Grundpflege  Behandlungspflege  Hauswirtschaftliche Versorgung 
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden), Prophylaxen, Mobilisation, Einreibungen, etc.   Medikamentengabe (Tabletten, Injektionen, Infusionen), Verbandswechsel, medizinische Einreibungen, Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Temperatur), etc.  Einkaufen, Wohnungsreinigung, Nahrungsreinigung, etc.